Seit Januar 2024 müssen Sie grundsätzlich eine Heizung mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien einbauen und betreiben. Es gibt aber auch Übergangsfristen, bspw. zum Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz.
Wichtig: Die Pflicht gilt für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird.
Wie hoch ist die Einwohnerzahl der Stadt oder Gemeinde, in der Ihr Neubau entsteht? Es zählt die Einwohnerzahl zum Stichtag: 1. Januar 2024.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Wenn Sie den Bauantrag zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 stellen und Ihre Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt hat, dürfen Sie noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethanenergie oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Weitere Informationen gibt es hier.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Wenn Sie den Bauantrag zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 stellen und Ihre Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt hat, dürfen Sie noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethanenergie oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Weitere Informationen gibt es hier.
Sollte auf der Grundlage eines Wärmeplans schon vor dem 30. Juni 2026 eine Entscheidung über ein Wärme- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet geschlossen worden sein, gilt die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisungsentscheidung. Wichtig: Wenn Sie innerhalb von zehn Jahren an ein Wärmenetz angeschlossen werden können oder ein den rechtlichen Anforderungen entsprechender Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorliegt, gelten die Erneuerbaren-Quoten nicht. Weitere Informationen gibt es hier.
Wenn Sie den Bauantrag nach dem 30. Juni 2026 stellen, müssen Sie Ihre neu eingebaute Heizung grundsätzlich mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betreiben. Es gibt aber pragmatische Übergangsregelungen und Ausnahmen.
Sind Sie Mieterin bzw. Mieter oder handelt es sich um eine eigene Immobilie?
Für eine Gasetagen- oder Zentralheizung (Öl oder Gas) ist in der Regel der Vermietende zuständig. Von ihm erfahren Sie, ob und wann eine Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung geplant ist.
Schutz vor hohen Kosten:
Der Vermietende darf nur einen Teil der Kosten für die neue Heizung auf die monatliche Kaltmiete umlegen: maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Zudem sinken voraussichtlich durch die Modernisierung die Energiekosten für Mieterinnen und Mieter.
Wie hoch ist die Einwohnerzahl der Stadt oder Gemeinde, in der Ihre Bestandsimmobilie steht? Es zählt die Einwohnerzahl zum Stichtag: 1. Januar 2024.
Wie alt ist die Heizungsanlage in Ihrer Bestandsimmobilie?
Angaben zum Alter der Heizungsanlage finden Sie auf dem Typenschild am Kessel oder im Protokoll der Schornsteinfegerin oder des Schornsteinfegers.
Sie sind auch bisher schon grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihren Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es u.a. für Brennwertkessel oder wenn Sie seit mindestens dem 1. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch kein Wärmeplan vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Weitere Informationen gibt es hier.
Sie müssen Ihre Heizung aktuell nicht austauschen und können nötige Reparaturen durchführen. Dies gilt auch weiterhin.*
Falls Sie dennoch einen Heizungstausch vornehmen möchten, ist Folgendes zu bedenken:
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen jedoch ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Weitere Informationen gibt es hier.
Nach dem 30. Juni 2028 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.*
* Informationen zu Übergangsregelungen und Ausnahmen finden Sie hier.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Lösung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch kein Wärmeplan vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2028 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht - denn mit dieser Entscheidung sind wirtschaftliche Risiken verbunden. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits einen Wärmeplan, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Weitere Informationen gibt es hier.
Nach dem 30. Juni 2028 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.*
Wichtig für Vermietende: Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung können Sie eine Modernisierungsumlage von bis zu zehn Prozent der für die Wohnungen aufgewendeten Kosten erheben. Sollten Sie Fördermittel erhalten haben, müssen diese von den Kosten abgezogen werden. Wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen, darf eine Modernisierungsumlage von acht Prozent erhoben werden. In jedem Fall darf die Umlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat betragen.
* Informationen zu Übergangsregelungen und Ausnahmen finden Sie hier.
Wie alt ist die Heizungsanlage in Ihrer Bestandsimmobilie?
Angaben zum Alter der Heizung finden Sie auf dem Typenschild am Kessel oder im Protokoll der Schornsteigfegerin oder des Schornsteinfegers.
Sie sind auch bisher schon grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihren Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es u.a. für Brennwertkessel oder wenn Sie seit mindestens dem 1. Februar 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch kein Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Weitere Informationen gibt es hier.
Sie müssen Ihre Heizung aktuell nicht austauschen und können nötige Reparaturen durchführen. Dies gilt auch weiterhin.*
Falls Sie dennoch einen Heizungstausch vornehmen möchten, ist Folgendes zu bedenken:
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan vorliegen, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Die Heizungen müssen jedoch ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie oder Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Weitere Informationen gibt es hier.
Nach dem 30. Juni 2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.*
* Informationen zu Übergangsregelungen und Ausnahmen finden Sie hier.
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bereits jetzt auf eine Lösung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und ist auch wirtschaftlich attraktiv, da es finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt.
Sollte in Ihrer Kommune noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, dürfen Sie zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2026 noch eine Heizung einbauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird. Es besteht jedoch vorab eine verbindliche Informationspflicht - denn mit dieser Entscheidung sind wirtschaftliche Risiken verbunden. Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan oder grünen oder blauen Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren. Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie verbindlich. Weitere Informationen gibt es hier.
Nach dem 30. Juni 2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber Übergangsregelungen und Ausnahmen.*
Wichtig für Vermietende: Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung können Sie eine Modernisierungsumlage von bis zu zehn Prozent der für die Wohnungen aufgewendeten Kosten erheben. Sollten Sie Fördermittel erhalten haben, müssen diese von den Kosten abgezogen werden. Wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen, darf eine Modernisierungsumlage von acht Prozent erhoben werden. In jedem Fall darf die Umlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat betragen.
* Informationen zu Übergangsregelungen und Ausnahmen finden Sie hier.