Infografik „Klimafreundliches Heizen: Das gilt für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen”

© BMWK, Stand 04/2024

DEFEKTE GASETAGENHEIZUNG VOR MITTE 2026/2028*
Geht eine Gasetagenheizung vor Mitte 2026 bzw. 2028 irreparabel kaputt, kann sie durch eine neue oder gebrauchte Heizung ersetzt werden.

  • Die Heizung muss ab 2029 schrittweise steigende Erneuerbaren-Anteile nutzen – und spätestens 2045 auf 100 % Erneuerbare umgestellt sein.

DEFEKTE GASETAGENHEIZUNG NACH MITTE 2026/2028*
Geht eine Gasetagenheizung nach Mitte 2026 bzw. 2028 irreparabel kaputt, muss die Eigentümerin oder der Eigentümer innerhalb von fünf Jahren über die künftige Wärmeversorgung entscheiden.

  • Entscheidung für Etagenheizungen
    Jede neue Heizung muss mind. 65 % Erneuerbare nutzen. ODER
  • Entscheidung für Zentralheizung
    Nach Ende der fünfjährigen Entscheidungsfrist hat die Eigentümerin oder der Eigentümer acht Jahre Zeit, die Zentralheizung mit mind. 65 % Erneuerbaren Energien zu installieren.

* Bis Mitte 2026 läuft die Frist für die kommunale Wärmeplanung für große Kommunen (> 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner), bis Mitte 2028 für die kleineren (< 100.000). Die kommunale Wärmeplanung informiert darüber, welche Wärmeversorgung für ein Gebäude im jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiet zukünftig möglich ist.

Mehr erfahren – auch über die Fördermöglichkeiten – auf www.energiewechsel.de/gasetagenheizungen
Quelle: BMWK, Stand 04/2024