Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für verschiedene Zusatzdienste unserer Webseite: Wir möchten die Nutzeraktivität mit Hilfe datenschutzfreundlicher Statistiken verstehen, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Zusätzlich können Sie in die Nutzung eines Videodienstes einwilligen. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Genau wissen, wie viel Strom wann verbraucht wird: Das geht mit einem intelligenten Messsystem – dem Smart Meter. Dieser vereinfacht das Stromsparen und hilft bei der Umsetzung der Energiewende. Kombiniert mit einem dynamischen Stromtarif lässt sich damit zudem Geld sparen.
Um die Klimaschutzziele und die Energiewende zu erreichen, muss Energie so effizient wie möglich bereitgestellt und genutzt werden. Eine sichere und konsequente Digitalisierung ist deshalb wichtiger denn je.
In Zukunft werden Stromverbraucher und -erzeuger über ein intelligentes Netz – das sogenannte Smart Grid – miteinander verknüpft und digital kommunizieren. Der Einbau von Smart Metern bildet dafür die Grundlage. Wird die Stromversorgung digital gesteuert, trägt das nicht nur zur Energiewende bei, sondern ist auch vorteilhaft für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter setzt sich aus einem digitalen Stromzähler, der sogenannten modernen Messeinrichtung, und einem Kommunikationsmodul zusammen, dem Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway (SMGW) ist eine besonders gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern und - erzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und den Energielieferanten.
Kurz erzklärt im Video: Wie funktioniert ein Smart Meter?
Sichere und intelligente Stromnetze
Mit steigendem Anteil an Erneuerbaren Energien in unserem Energiesystem erhöhen sich die Anforderungen an einen sicheren und effizienten Netzbetrieb. Smart Meter helfen, den Strom aus Erneuerbaren Energien im Stromnetz aufzunehmen. Um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten, muss der Strom zu jeder Zeit gleichmäßig fließen. Der Einsatz von Smart Metern ermöglicht es, Erzeugung und Verbrauch aufeinander abzustimmen. So können die Netzbetreiber die Stromnetze besser auslasten.
Smart-Meter-Rollout ab 2025
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den rechtlichen Rahmen für den Rollout von Smart Metern. Demnach ist der Einbau von intelligenten Messsystemen ab 2025 verpflichtend für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh, einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als sieben Kilowatt, einer Wärmepumpe oder einem Ladepunkt für Elektroautos. Bis 2030 sollen diese Haushalte mit Smart Metern ausgestattet sein. Die Messstellenbetreiber kommen deshalb auf die Haushalte zu. Das Recht auf Einbau eines intelligenten Stromzählers besteht ab 2025 für alle Haushalte.
Smart Meter erklärt
Fragen & Antworten
Smart Meter erklärt
Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten. Weitere Informationen rund um Smart Meter und ihre Installation finden Sie bei der Bundesnetzagentur.
Smart Meter sind digitale Stromzähler, die mit einem Kommunikationsmodul, dem Smart-Meter- Gateway (SMGW), kombiniert sind. Sie machen eine Ablesung aus der Ferne möglich. Alle 15 Minuten wird der Stromverbrauch gemessen, so dass der Bedarf im Zeitverlauf betrachtet werden kann. Über das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte SMGW werden die Daten sicher an den Energieversorger bzw. Netzbetreiber übermittelt. So wird die Grundlage für eine genaue Abrechnung und mögliche Steuerung geschaffen.
Der Einbau der neuen Zähler wird schrittweise durch die Messstellenbetreiber umgesetzt. Haushalte, die mit dem Rollout ab 2025 noch nicht für einen Smart Meter vorgesehen sind, sollen zunächst mit einer modernen Messeinrichtung, also einem digitalen Zähler, ausgerüstet werden. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht den Austausch der alten analogen Zähler durch moderne Messeinrichtungen flächendeckend bis 2032 vor. Wird neu gebaut oder umfangreicher renoviert, müssen Messstellenbetreiber umgehend moderne Messeinrichtungen einbauen.
Digitale Zähler ohne Kommunikationsmodul senden und empfangen keine Daten. Sie müssen auch weiterhin wie analoge Zähler abgelesen werden.
Mittels Smart Meter Gateway (SMGW) erhalten Stromversorger und Netzbetreiber die Verbrauchsdaten automatisch. Diese werden einmal pro Tag für den Vortag an den Messstellenbetreiber gesendet. Der Gesetzgeber hat festgeschrieben, dass nur solche Daten weitergeleitet werden dürfen, die eindeutig für die Vertragserfüllung benötigt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, weitere Daten zu übermitteln, sofern dies vertraglich mit dem Stromversorger vereinbart ist – zum Beispiel, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einen dynamischen Stromtarif nutzen möchten.
Zeitplan für den Rollout
Zeitplan für den Rollout
Ein Stromtarif, der zum Verbrauch passt
Dynamischer Stromtarif
Ein Stromtarif, der zum Verbrauch passt
Den Strom dann nutzen, wenn viel Energie aus Erneuerbaren verfügbar ist: Das ist die Idee hinter dynamischen Stromtarifen. Wer den Strom verbraucht, wenn er günstig ist, spart Kosten und entlastet die Stromnetze. Mit dynamischen Stromtarifen können Verbraucherinnen und Verbraucher von niedrigeren Strompreisen profitieren, zum Beispiel, wenn die Nachfrage gering ist oder Erneuerbare Energien reichlich verfügbar sind. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende werden alle Stromversorger ab 2025 verpflichtet, solche Tarife für Kunden mit Smart Meter anzubieten.
Ein dynamischer Stromtarif unterscheidet sich vom herkömmlichen Stromtarif dadurch, dass er keinen festen bzw. statischen Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) festlegt. Mit einem dynamischen Stromtarif werden stattdessen zeitgenau Strompreisschwankungen an die Stromkundinnen und -kunden weitergegeben. Damit kostest Strom zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlich viel. Der Preis wird kurzfristig, mit einem Vorlauf von wenigen Tagen oder auch innerhalb eines Tages, angepasst und vom Stromlieferanten mitgeteilt. Die Höhe richtet sich nach den Preisen an der Börse. Je nach Auslastung des Stromnetzes und abhängig von der Nachfrage oder etwa der Verfügbarkeit Erneuerbarer Energien fällt dieser Preis höher oder niedriger aus.
Klarer Vorteil eines dynamischen Stromtarifs: Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Stromverbrauch auf die Zeiten verlagern, zu denen viel Strom verfügbar und damit besonders günstig ist. Besonders lohnend kann ein dynamischer Tarif für Haushalte sein, die zum Beispiel mit einer Wärmepumpe heizen oder ihr E-Auto zu Hause laden.
Um dynamische Stromtarife zu nutzen, muss im Haushalt ein Smart Meter vorhanden sein, der mit dem Energieversorger kommunizieren kann. Mithilfe des Smart Meters erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher zudem einen Überblick über das eigene Stromverbrauchsverhalten und können dieses gegebenenfalls anpassen.
Weiterführende Informationen
Smart Meter
Nützliche Hinweise und ausführliche Informationen rund um Smart Meter finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Dynamischer Stromtarif
Weiterführende Informationen zu Nutzen und Vorteilen von dynamischen Stromtarifen bietet die Verbraucherzentrale.