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FAQ-Suche
2.16 Erhält man den 5-Prozent-iSFP-Bonus auch, wenn der iSFP für ein/e Eigentümerin/Eigentümer erstellt wurde, das Haus dann aber verkauft wurde?
Der iSFP ist an das jeweilige Gebäude gebunden und kann auch von nachfolgenden Eigentümerinnen und Eigentümern für den Erhalt des Bonus genutzt werden.
1.11 Wann ist bei getrennt bilanzierten Gebäudeteilen der Vorhabenbeginn?
Bei nach dem Gebäudeenergiegesetz getrennt bilanzierten Gebäudeteilen kann für die jeweiligen Gebäudeteile ein getrennter Vorhabenbeginn erfolgen, soweit die beantragten Maßnahmen nur den jeweiligen Gebäudeteil betreffen. Dies ist z.B. bei einer gemeinsamen Dämmung oder Heizanlage nicht der Fall, jedoch ggf. bei der Anlagentechnik oder Fenstern nur für den jeweiligen Gebäudeteil.
1.19 Kann jede/r Energieeffizienz-Expertin bzw. -Experte (EEE) für Förderanträge und Begleitung eines Vorhabens eingebunden werden?
EEE dürfen Förderanträge nur in den Kategorien planen und begleiten, für die sie in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de eingetragen sind.
Auch wenn es technisch möglich ist, TPB/TPN bzw. BzA/BnD für andere Kategorien zu erstellen (z. B. technische Fehler), muss immer die passende Berechtigung vorliegen. Abhängig von der energetischen Maßnahme, dürfen nur die in den Förderrichtlinien unter Nummer 3.g) spezifizierten EEE eingebunden werden, die auch in der jeweiligen Kategorie eingetragen sind.
2.6 Kann in der BEG EM der Einbau eines Efficiency Smart Home Systems als eigenständige Maßnahme gefördert werden oder ist dies nur in Verbindung mit weiteren energetischen Maßnahmen möglich?
Ein mit der BEG EM förderfähiges Efficiency Smart Home System kann unabhängig von der sonstigen im Gebäude bereits installierten Anlagentechnik als Einzelmaßnahme in der BEG EM beim BAFA beantragt und gefördert werden.
1.2 Was sind die Konditionen der Neubauförderung des BMWSB?
Informationen zum Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) sowie zum Programm Wohneigentum für Familien (WEF) können differenziert nach Vorhaben und Antragstellenden auf den Produktseiten der KfW unter:
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)
- Wohneigentum für Familien (300)
abgerufen werden.
1.7 Ich möchte die Maßnahme selbst umsetzen (Eigenleistung) und die Materialkosten gefördert bekommen? Muss ich für das Material einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag schließen?
Seit dem 1. Januar 2024 müssen in der BEG EM vor einer Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsverträge geschlossen werden (Ausnahme: Übergangsregelung siehe FAQ A.18).
Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind grundsätzlich nur die Materialkosten förderfähig (siehe Richtlinie BEG EM 8.2; Ausnahme: siehe FAQ 1.8). Sollte in diesen Fällen der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages vor Antragstellung nicht möglich sein, kann darauf verzichtet werden.
3.1 Wie kann in der BEG EM eine Kombination aus zwei Heizungsanlagen beantragt werden? Wonach richtet sich dann der Fördersatz?
Die Beantragung unterschiedlicher Wärmeerzeuger kann in einem Antrag erfolgen. So können z. B. die Förderung einer solarthermischen Anlage und einer Wärmepumpe in einem Antrag gestellt werden. Jeder Einzelmaßnahme wird dabei der jeweilige Fördersatz zugeordnet, bspw. wenn für die Wärmepumpe der Effizienz-Bonus in Anspruch genommen wird. Die Kosten der jeweiligen Einzelmaßnahme mit den dazugehörigen Umfeldmaßnahmen müssen in der (den) Rechnung(en) nachvollziehbar aufgeteilt sein (werden).
1.22 Wann gilt eine Sperrfrist von sechs Monaten für eine erneute Antragstellung, wenn ich auf eine Zusage verzichte?
Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung beim Durchführer kann in der BEG ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Maßnahmen) gestellt werden.
Als nicht identisch werden jeweils die Maßnahmen in der BEG EM verstanden, die unter dem Nummern 5.1 bis 5.4 als einzelne Buchstaben aufgeführt sind. Dies betrifft:
- Nummer 5.1 Buchstabe a bis c
- Nummer 5.2 Buchstabe a bis e
- Nummer 5.3 Buchstabe a bis j
- Nummer 5.4 Buchstabe a und b
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle kann nach Bauteilen unterschieden werden. So gelten beispielsweise das Dämmen von Außenwänden und das Dämmen von Dachflächen nicht als identische Maßnahme.
Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) gelten Maßnahmen mit oder ohne einen Klimageschwindigkeits-Bonus als identische Maßnahme. In diesem Fall gilt die Sperrfrist von sechs Monaten. Bei Wärmepumpen gelten Anlagen mit verschiedenen Wärmequellen nicht als identische Maßnahme. Bei Biomasseheizungen gilt die Beantragung mit oder ohne Emissionsminderungs-Zuschlag als unterschiedliche Maßnahmen. Hier tritt die Sperrfrist nicht in Kraft.
Abweichend davon kann in der Zuschussförderung für Anträge für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie BEG EM (01.01.2024) bis einschließlich 31.12.2024 nach Eingang der Verzichtserklärung auf eine bestehende Förderzusage (Zuwendungsbescheid bzw. Zuwendungszusage) beim jeweiligen Durchführer ein neuer Antrag für die gleiche Maßnahme gestellt werden.
Für den neuen Antrag gelten die dann bei Antragstellung gültigen Förderbedingungen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass Förderanträge vor Umsetzung der Maßnahme zu stellen sind. Ein Übergang zu den Förderbedingungen der neuen BEG EM ist also nur möglich, wenn noch nicht mit der Umsetzung begonnen wurde.
3.9 Ist eine Förderung nach der BEG EM für eine Leitung möglich, welche zunächst nur zur Vorbereitung eines zeitlich späteren Anschlusses an ein Wärmenetz verlegt wird?
Nein, eine alleinige Vorbereitung für einen Anschluss an ein Wärmenetz ist nicht förderfähig.
3.2 Ist die Nachrüstung einer EE-Heizung mit einer weiteren EE-Heizung förderfähig?
Der Einbau eines Wärmeerzeugers auf Basis erneuerbarer Energien ist auch dann als Einzelmaßnahme mit dem entsprechenden Fördersatz förderfähig, wenn im Gebäude bereits ein regenerativer Wärmeerzeuger betrieben wird. Bereits bestehende Anlagen sind in die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Berechnungen (z.B. Heizlastberechnung) einzubeziehen.
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