© BMWK, Stand 05/2024
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Seit 2024 gelten höhere Fördersätze mit bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch. Weitere Effizienzmaßnahmen werden auch künftig mit bis zu 20 Prozent gefördert.
WO BEANTRAGEN
Die Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden. Einzelne Effizienzmaßnahmen, wie Fenstertausch oder Dämmung, beim BAFA.
AB WANN BEANTRAGN
Heizungstausch:
Seit 27. Februar 2024: für Einfamilienhäuser
Seit 28. Mai 2024: für private Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Alle anderen Antragstellenden voraussichtlich ab Ende August 2024.
Einzelne Effizienzmaßnahmen:
Seit 1. Januar 2024: für alle Antragstellenden
ÜBERGANGSREGLUNG BEIM HEIZUNGSTAUSCH
Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.
Mehr erfahren auf www.energiewechsel.de/beg
Quelle: BMWK, Stand 05/2024