Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude

© BMWK, Stand 05/2024

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu aufgestellt. Seit 2024 gelten höhere Fördersätze mit bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch. Weitere Effizienzmaßnahmen werden auch künftig mit bis zu 20 Prozent gefördert.

WO BEANTRAGEN

Die Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden. Einzelne Effizienzmaßnahmen, wie Fenstertausch oder Dämmung, beim BAFA.

AB WANN BEANTRAGN

Heizungstausch:
Seit 27. Februar 2024: für Einfamilienhäuser

Seit 28. Mai 2024: für private Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Alle anderen Antragstellenden voraussichtlich ab Ende August 2024.

Einzelne Effizienzmaßnahmen:
Seit 1. Januar 2024: für alle Antragstellenden

ÜBERGANGSREGLUNG BEIM HEIZUNGSTAUSCH

Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

Mehr erfahren auf www.energiewechsel.de/beg

Quelle: BMWK, Stand 05/2024