Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude

© BMWK, Stand 12/2024

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent Fördersatz. Weitere Effizienzmaßnahmen am Gebäude werden mit bis zu 20 Prozent gefördert.

WO BEANTRAGEN?

Die Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden. Einzelne Effizienzmaßnahmen, wie Fenstertausch oder Dämmung, beim BAFA.

AB WANN BEANTRAGEN?

Heizungstausch:
Seit 27. August 2024: für alle Antragstellenden.

Einzelne Effizienzmaßnahmen:
Seit 1. Januar 2024: für alle Antragstellenden

WANN WIRD AUSGEZAHLT?

Die automatisierte Auszahlung der Fördermittel für den Heizungswechsel hat Ende September 2024 bei der KfW begonnen.

Mehr erfahren auf www.energiewechsel.de/beg

Quelle: BMWK, Stand 12/2024