Neues GEG: Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude

© BMWK, Stand 09/2024

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent Fördersatz. Weitere Effizienzmaßnahmen am Gebäude werden mit bis zu 20 Prozent gefördert.

WO BEANTRAGEN

Die Förderung für den Heizungstausch kann bei der KfW beantragt werden. Einzelne Effizienzmaßnahmen, wie Fenstertausch oder Dämmung, beim BAFA.

AB WANN BEANTRAGN

Heizungstausch:
Seit 27. Februar 2024: für alle Antragstellenden. Kommunen können ihre Vorhaben bei der KfW anmelden und den Fördersatz und den Förderantrag ab Ende November nachreichen.

Einzelne Effizienzmaßnahmen:
Seit 1. Januar 2024: für alle Antragstellenden

ÜBERGANGSREGLUNG BEIM HEIZUNGSTAUSCH

Die Übergangsregelung für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden, gilt weiterhin. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

Mehr erfahren auf www.energiewechsel.de/beg

Quelle: BMWK, Stand 09/2024