Neues GEG: Das gilt seit Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude

© BMWK, Stand 04/2024

NEUBAU (noch nicht errichtet)

im Neubaugebiet
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien

Außerhalb eines Neubaugebietes
Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien frühestens ab 2026

BESTANDSGEBÄUDE

Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren
Kein Heizungstausch vorgeschrieben

Heizung ist kaputt - keine Reparatur möglich
Es gelten pragmatische Übergangslösungen.*
Bereits jetzt auf Heizung mit Erneuerbaren Energien umsteigen und Förderung nutzen.

*Diese Grafik bietet einen ersten Überblick. Informieren Sie sich über Ausnahmen und Übergangsregelungen. Mehr: energiewechsel.de/geg