Es sind die folgenden Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien förderfähig:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben)
  • Innovative Heizungen
  • Errichtung, Umbau, Erweiterung von Gebäudenetzen
  • Gebäudenetzanschlüsse
  • Wärmenetzanschlüsse

Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig.

Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.

Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die spezifischen Investitionsmehrausgaben förderfähig, da es sich im Übrigen um konventionelle Brennwertkesseltechnologie handelt, die nicht förderfähig ist. Fossile Heizungen werden grundsätzlich nicht mehr gefördert.