Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude (siehe Frage 4). Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus § 71 Absatz 10 GEG.
3. Was gilt im Neubau?
![Hotline Symbol: Telefonberatung](KAENEF/Redaktion/DE/Bilder/Icons/hotline.png?__blob=normal&size=768w)
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr