Wärmenetze

Grüne Wärme: der Bund fördert den Umbau von Wärmenetzen zur treibhausgasneutralen kommunalen Wärmeinfrastruktur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Einleitung

Impulse für grüne Wärme: Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Transformation bestehender oder die Errichtung neuer Wärmenetze, die zu mindestens 75 Prozent erneuerbar und/oder durch unvermeidbare Abwärme gespeist werden, sowie Transformationspläne bzw. Machbarkeitsstudien, die den Pfad zur Treibhausgasneutralität beschreiben.

Die BEW ersetzt das bisherige Förderprogramm „Wärmenetzsysteme 4.0“.

Vor allem in Städten, aber auch im ländlichen Raum - sofern die Siedlungsdichte einen wirtschaftlichen Betrieb zulässt - ist der Anschluss an ein Wärmenetz die beste Lösung, wenn Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden. Grüne Fernwärme leistet auch einen Beitrag zu Versorgungssicherheit, reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten und trägt zur Erreichung der Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2045 bei.

Gefördert werden Maßnahmen zur Transformation von bestehenden Wärmenetzsystemen hin zu Netzen, die erneuerbar bzw. durch unvermeidbare Abwärme gespeist werden. Zudem wird die Errichtung von neuen Wärmenetzsystemen gefördert, die einen mindestens 75 prozentigen Anteil von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme aufweisen. Ebenso wird ein Zuschuss für die Errichtung und Einbindung saisonaler Großwärmespeicher gewährt. Die BEW ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP), der aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, NextGenerationEU, finanziert wird.

Was wird wie gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) umfasst drei Module.

Transformationspläne für den Umbau bestehender Wärmenetze und Machbarkeitsstudien für die Neuerrichtung von Wärmenetzen mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 sind über das Modul I förderfähig und erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme für das Modul I ist auf 2 Mio. Euro pro Antrag begrenzt.

Das Modul II umfasst die systemische Förderung (Investitions- sowie Betriebskostenförderung) zur Neuerrichtung von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie zur Transformation von Bestandssystemen, wobei jeweils aufgezeigt werden muss, wie das Netz bis 2045 treibhausgasneutral werden kann. Voraussetzung für die Umsetzungsförderung ist die Erstellung eines Transformationsplans (im Bestand) bzw. einer Machbarkeitsstudie (bei Neuerrichtung), die den Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht. Förderfähig sind alle Maßnahmen von der Planung und Installation der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude, sofern sie einen Beitrag zur Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung des Wärmenetzes leisten. Damit sind sowohl die notwendigen Planungen, Investitionen in förderfähige Wärmequellen, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Netztransformation (Umfeldmaßnahmen) erfasst. Planungen für die beantragten Maßnahmen sollten mit Antragstellung soweit fortgeschritten sein, dass die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen überwiegend abgeschlossen sind. Nicht förderfähig sind Kosten für Anlagen zur Wärmebereitstellung aus fossilen Energieträgern. Sowohl die systemische Förderung für Neubaunetze als auch die Förderung der Transformation von Bestandsnetzen beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderhöchstgrenze ist auf insgesamt 100 Mio. Euro pro Antrag gedeckelt.

Über das Modul III sind zudem Einzelmaßnahmen förderfähig, die – anders als die Neuerrichtung eines Wärmenetzes oder als die systemische Transformation von Bestandsnetzen – schnell umsetzbar sind. Diese sind unter bestimmten Bedingungen sowohl unabhängig von als auch parallel zu einem bereits bestehenden Transformationsplan förderfähig. Gefördert werden die folgenden Einzelmaßnahmen: Die Errichtung von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekesseln und Wärmespeichern, deren Anschluss an das Wärmenetz, die Integration von Abwärme, die Erweiterung von Wärmenetzen und die Installation zusätzlicher Wärmeübergabestationen.

Für Einzelmaßnahmen (Modul III) gelten die gleichen Fördersätze und die gleiche Förderhöchstgrenze pro Antrag wie für das Modul II.

Außerdem kann für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermieanlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, für zehn Jahre nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage eine Betriebskostenförderung gewährt werden. Die Betriebskostenförderung wird anhand einer Berechnungsmethodik vorgegeben und unterliegt einem jährlichen Monitoring.

Im Rahmen der BEW werden Wärmenetze mit mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten gefördert. Kleinere Wärmenetze („Gebäudenetze“) können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert werden.

Wer wird gefördert?

Die Fördermittel können von Unternehmen iSd. § 14 BGB, Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunalen Eigenbetrieben, kommunalen Unternehmen, kommunalen Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen und eingetragenen Genossenschaften sowie Contractoren, sofern sie die in der BEW genannten Anforderungen erfüllen, beantragt werden.

Wo und zu welchem Zeitpunkt kann der Antrag gestellt werden?

Anträge können elektronisch über die Internetseite des BAFA gestellt werden. Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung, Studien und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der Bewilligungsbehörde maßgeblich.

Weitere Informationen und den Online-Antrag finden Sie hier.

Gesetze und Verordnungen

  • Die Richtlinie zu der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) finden Sie hier.

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