Zwei Personen in Gespärch auf Hausdach mi Solaranlage als Symbol für Energieberatung für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen

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Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) wird weiterhin mit bis zu 50 Prozent gefördert. Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen sowie soziale, gesundheitliche oder Kultur-Einrichtungen und Religionsgemeinschaften können dadurch von einer Energieberatung durch eine qualifizierte Energieberaterin bzw. einen qualifizierten Energieberater profitieren. Die Berater untersuchen den gesamten Betrieb, den Gebäuden, Technologien, Anlagen, Abläufen und auch das Nutzerverhalten. Anschließend werten die Berater die energiebezogenen Daten aus, berechnen die Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen – und schlagen schließlich einen Ablaufplan für die Umsetzung und passende Förder- und Finanzierungsmodelle vor.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Seite des BAFA: www.bafa.de/ebn.