Bürgerenergiegesellschaften treiben den Bau von Wind- oder PV-Parks voran: Sie können vor Ort Strom erzeugen und nutzen, ohne an den Ausschreibungen des EEG teilnehmen zu müssen. Darüber hinaus lassen sich auch größere EE-Kraftwerke realisieren, um über direkte Stromlieferverträge (PPAs) ortsansässige Unternehmen und Industrie direkt mit günstigem und CO₂-freiem Strom zu versorgen.

Was im Großen funktioniert, kann sich auch für das eigene Zuhause oder im Wohnquartier rechnen: Sogenannte Kleinwindkraftanlagen lassen sich auf dem Dach, im Garten und sogar auf dem Balkon aufstellen. Ob sich das lohnt, ist beispielsweise vom Standort und der Umgebungsbebauung abhängig. Bäume oder benachbarte Gebäude können den Ertrag schmälern. Geben die Windverhältnisse vor Ort eine wirtschaftliche Nutzung her, reicht es oft, vor der Aufstellung die Nachbarschaft und das zuständige Bauamt zu informieren. In immer mehr Bundesländern ist eine baurechtliche Genehmigung für Windturbinen bis zu zehn Metern Höhe nicht erforderlich.

Aber auch wer einen Energieversorger wählt, der Strom überwiegend aus Windenergie erzeugt, drückt beim Ausbau aufs Tempo.

Von Förderung profitieren

Wer als Privatperson oder gemeinnütziger Zusammenschluss – etwa als Bürgerenergiegesellschaft – eine Kleinkraftwindanlage plant, kann dafür eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen, sofern ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist, beziehungsweise verkauft wird.

Weitere Vorteile bietet das Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften.