Folgende Regelungen gelten seit Oktober 2024 für bestehende Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten (ausgenommen sind Gebäude mit Wärmepumpen):
- Bei einer Heizung, die vor 2009 eingebaut wurde, muss bis zum 30.09.2027 eine Heizungsprüfung und -optimierung durchgeführt werden.
- Bei einer Heizung, die nach 2009 eingebaut wurde, muss nach Ablauf von 15 Jahren, innerhalb eines Jahres eine Heizungsprüfung und - optimierung durchgeführt werden.
Bei Wärmepumpen gilt: Bei Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten (ausgenommen Luft-Luft- und Warmwasser- Wärmepumpen), die seit dem 01.01.2024 eingebaut wurden, ist spätestens nach zwei Jahren die Einstellung zu überprüfen, um einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe sicherzustellen.
Tipp: Am besten die Heizungsinstallateurin oder den Heizungsinstallateur, den Schornsteinfeger oder eine Energie-Effizienz-Expertin ansprechen.