Vom klimafreundlichen und günstigen Sonnenstrom – nicht nur vom Balkon – haben alle Beteiligten etwas. Besonders Mieterinnen und Mieter profitieren, weil der Strom weniger kostet als der vom Netzbetreiber. Beim Mieterstrom wird der auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses oder Gewerbegebäudes erzeugte Solarstrom direkt in das Hausnetz eingespeist und von den Mietparteien verbraucht.
Kurz erzklärt im Video: Wie funktioniert Mieterstrom?
Was müssen Mietende dafür tun?
Mieterinnen und Mieter schließen mit dem Betreiber oder der Eigentümerin der Solaranlage einen Liefervertrag ab und bekommen klimafreundlichen Strom direkt vom Hausdach. Dabei bleibt es den Mietparteien selbst überlassen, ob sie den angebotenen Mieterstromtarif nutzen oder einen anderen Stromanbieter wählen.
Produziert die Solaranlage auf dem Dach mehr Strom als die Mietenden benötigen, wird dieser Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Liefert die Dachanlage zu wenig oder keinen Solarstrom, weil die Sonne gerade nicht scheint, kommt der Strom aus dem öffentlichen Netz. Deshalb werden Solar- und Netzstrom in einem Mieterstromtarif gebündelt.
Was macht Mieterstrom attraktiv?
Weil der Solarstrom vom Dach direkt von den Mietenden verbraucht wird und daher gar nicht erst ins öffentliche Netz gelangt, entfallen Netzentgelte, Umlagen und die Stromsteuer für diesen Strom. Deshalb ist der Mieterstromtarif im Vergleich zum herkömmlichen Tarif günstiger. Weil Solar- und Netzstrom in einem Tarif gebündelt werden, genießen Mietparteien den günstigeren Strompreis auch, wenn die Sonne nicht scheint, sparen also immer Kosten gegenüber dem Tarif des Netzbetreibers.
Auch die Betreiber der Solaranlage, in der Regel die Vermietenden, profitieren. Denn Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wie zum Beispiel der Mieterstromzuschlag und die Vergütung für die Einspeisung von Überschüssen decken die Kosten für zusätzliche Zähler oder die Abrechnung.
Wie wird Mieterstrom gefördert?
Mieterstrom-Modelle mit Solaranlagen werden über den Mieterstromzuschlag des EEG gefördert. Anlagenbetreibende oder Anbieter von Mieterstromtarifen können den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber erhalten. Dafür muss die PV-Anlage ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur registriert sein.
Mieterinnen und Mieter sind nicht verpflichtet, Mieterstrom abzunehmen und können ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen. Die Regelungen zum Mieterstrom beinhalten Vorgaben für die Laufzeit des Mieterstromvertrags, verbieten die Kopplung mit dem Mietvertrag und sehen eine Preisobergrenze für Mieterstrom vor.