Beratung / Energiemanagement
Kommunale Gebäude energieeffizient bauen und sanieren
Energetisches Bauen und Sanieren in Kommunen: Dank kluger Entscheidungen Energie und Kosten sparen
Bis zu 60 Prozent Zuschuss für energieeffiziente kommunale Gebäude Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude die energetische Sanierung und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) den Neubau besonders energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude von Kommunen, deren unselbstständige Eigenbetriebe sowie von Gemeindeverbänden und kommunalen Zweckverbänden mit Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Ihr Vorteil: Sie können bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten zurückerhalten.Öffnet EinzelsichtHeizungsoptimierung
Mit bis zu 15 Prozent Zuschuss: Strom- und Heizkosten sparen!
Mit einem hydraulischen Abgleich oder dem Austausch veralteter gegen hocheffiziente Heizungspumpen lassen sich Strom- und Heizkosten sparen. Das BMWK fördert diese Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent.Die Inanspruchnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist besonders einfach: Sie müssen sich vor dem Abschluss des Vertrags für die Durchführung der Maßnahme lediglich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Dem Antrag ist eine Erklärung des Fachunternehmers oder eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste (www.energie-effizienz-experten.de) über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sowie über die mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes und die voraussichtlichen Kosten beizufügen. Sie erhalten daraufhin unverzüglich eine Registrierungsnummer. Die Auszahlung erfolgt auch durch das BAFA, nachdem Sie Ihre Rechnung mit der Fachunternehmererklärung oder der Bestätigung eines Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste unter Angabe der Registrierungsnummer für die durchgeführte Maßnahme eingereicht haben.Bitte beachten Sie folgende Änderungen: Der Antragstellerkreis für die Förderung auf Heizungsoptimierung wurde zum 21. September 2022 auf Gebäude mit bis fünf Wohneinheiten begrenzt. Das heißt größere Wohnungsunternehmen ab sechs Wohneinheiten fallen aufgrund einer neuen gesetzlichen Pflicht zur Heizungsoptimierung aus der Förderung raus. Für Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten ändert sich nichts an den oben beschriebenen Regelungen.Öffnet EinzelsichtVeranstaltung: Online-Seminar zum Wärmeplanungsgesetz – Praktische Anwendung und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen
12.07.2024 – 12.07.2024
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onlineVeranstaltung: Online-Seminar zum Solarpaket I – Beschleunigter Ausbau der Solarenergie auf dem Dach
24.06.2024 – 24.06.2024
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onlineVeranstaltung: Energiewende im Mehrfamilienhaus – Was ist für Mieter und Vermieter wichtig?
27.06.2024 – 27.06.2024
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onlineBundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Unternehmen
Voran mit Rückendeckung: für energetisches Bauen und Sanieren gibt es attraktive Förderangebote des Bundes
Je energieeffizienter ein Gewerbegebäude wird, desto höher die Förderung: Nach diesem Prinzip unterstützt das BMWK Sie dabei, die Energiewende im eigenen Unternehmen anzupacken. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) wartet Fördergeld für Ihre energetische Sanierung.Öffnet EinzelsichtBundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Erfolgreich sanieren und Energie sparen mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Einfach mal drauf lossanieren, das geht oft nach hinten los. Für langfristig hohen Wohnkomfort und niedrige Energiekosten vereinbaren Sie besser als ersten Schritt einen Termin für eine „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“. Das BMWK übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten.Öffnet Einzelsicht