Info

Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich.

FördersatzEinzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre
Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre
förderfähige Kostenmax. 40.000 €, verteilt über 3 Jahre
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