Info |
Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien. Eine steuerliche Förderung ist nur alternativ – nicht zusätzlich – zur Zuschuss- bzw. Kreditförderung möglich. |
---|---|
Fördersatz | Einzelmaßnahmen: 20 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre |
Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50 % der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre | |
förderfähige Kosten | max. 40.000 €, verteilt über 3 Jahre |
Link | Mehr Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier. |
Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung
Einleitung
![Hotline Symbol: Telefonberatung](KAENEF/Redaktion/DE/Bilder/Icons/hotline.png?__blob=normal&size=768w)
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr