Heizungstechnikerin und erklärt Heizungsanlage

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Zum Jahresbeginn 2024 treten zwei für die Wärmewende zentrale Gesetze in Kraft: das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Beide Gesetze sind aufeinander abgestimmt.

Durch das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten für den Einbau neuer Heizungen bestimmte Vorgaben: In Neubaugebieten müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen – abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden klimafreundliche Energien beim Heizungstausch spätestens ab 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen spätestens nach dem 30. Juni 2028.

Zur Wahl stehen verschiedene Möglichkeiten, um klimafreundlich zu heizen und unabhängiger von Preissteigerungen bei Erdgas und Erdöl zu werden. Als Optionen kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie oder Nah- und Fernwärme infrage.

Betrieb bestehender Heizungsanlagen

Bereits verbaute Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden. Das gilt auch, wenn sie defekt sind und eine Reparatur möglich ist. Ist die Heizung irreparabel, kann bis Mitte 2026 beziehungsweise Mitte 2028 auch eine neue Gas- oder Ölheizung eingebaut werden – in Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung vor Ort. Die Anlage muss jedoch ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biomethan oder Wasserstoff nutzen. Diese Brennstoffe sind mit erheblichen Preisrisiken verbunden.

Hier mehr erfahren zum GEG.

Wer seine Immobilie energieeffizienter machen möchte oder eine klimafreundliche Heizung einbauen will, kann dafür Förderungen und Zuschüsse beantragen. Mehr Informationen zur Förderung finden Sie hier.

Kommunale Wärmeplanung wird verpflichtend

Mit dem Wärmeplanungsgesetz wird gleichzeitig die Planungssicherheit beim Ausbau von Wärmenetzen gestärkt. Denn Kommunen in Deutschland müssen – je nach Einwohnerzahl – bis Mitte 2026 bzw. 2028 Wärmepläne erstellen. Die Akteure vor Ort ermitteln und entscheiden dabei über die wirtschaftlichste und effizienteste Wärmeversorgungsart: zum Beispiel mit Geothermie, Abwasserwärme oder Umweltwärme, die sich durch Wärmepumpen oder Großwärmepumpen in die Wärmenetze einspeisen lässt. So wird sichergestellt, dass Wärmenetze in Deutschland immer sauberer und klimafreundlicher werden.

Hier mehr erfahren zum Thema Wärmenetze.