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Bürgerenergie: Die Energiewende aktiv mitgestalten
Einleitung
In Bürgerenergiegesellschaften können Bürgerinnen und Bürger vor Ort zur dezentralen Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien beitragen. Wer sich zusammenschließt, um selbst Windkraft- oder Photovoltaikanlagen auf die Beine zu stellen, profitiert von nachhaltiger Wertschöpfung und treibt die Energiewende voran.
Bei der Bürgerenergie werden Bürgerinnen und Bürger selbst zu Akteurinnen und Akteuren der Energiewende. Und das weit über das eigene Dach oder den Balkon hinaus. Bürgerenergiegesellschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die gemeinschaftlich erneuerbare Energie erzeugen und den Ausbau von EE-Anlagen vorantreiben. Als Gesellschaft können sie sich zudem an Projekten Dritter beteiligen. Dieser zivilgesellschaftliche Beitrag zur Energiewende wird in vielfältiger Weise vom Staat unterstützt.
Für eine Bürgerenergiegesellschaft, die Förderung in Anspruch nehmen will – als Genossenschaft oder als sonstige Gesellschaft organisiert – braucht es mindestens 15 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder oder stimmberechtigte Anteilseignerinnen bzw. Anteilseigner. Gemeinsam können vor Ort Wind- oder Solarparks betrieben werden, um die eigene Region nachhaltig zu entwickeln. Um diese dezentralen Strukturen gezielt in der Planungs- und Genehmigungsphase zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergieanlagen an Land. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 300.000 Euro pro Projekt.
Bürgerenergiegesellschaften können vor Ort Strom erzeugen und erhalten dafür eine Vergütung, ohne an den Ausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) teilnehmen zu müssen. Bei Windkraftanlagen liegt die Grenze bei einer Anlagenleistung von 18 Megawatt (MW), bei Photovoltaik (PV) bei 6 MW. Darüber hinaus können mit in der Regel größeren aber auch kleineren EE-Projekten ortsansässige Unternehmen und Industrie über direkte Stromlieferverträge (PPAs) direkt mit günstigem und CO₂ freiem Strom versorgt werden. Größere EE-Anlagen lassen sich über eine Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung realisieren. Neben Direktverbrauch und Einspeisung können sich Mieterstrommodelle für die Vermarktung der von Bürgerenergiegesellschaften erzeugten Energie eignen.
Mit dem Ausbau von Erneuerbaren Energien enstehen wirtschaftliche Vorteile, die vor Ort sichtbar werden. Das stärkt die Akzeptanz der Bevölkerung für Windkraft- oder Photovoltaikprojekte.
Gemeinschaftlich die Wärmewende voranbringen
Neben der Stromerzeugung können Bürgerinnen und Bürger auch bei der Erneuerbaren Wärmeversorgung gemeinschaftlich einen Beitrag leisten. So bestehen in Deutschland zahlreiche genossenschaftlich organisierte Nahwärmenetze, die meist mit Biomasse betrieben werden. Das Genossenschaftsmodell bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit, sich gleichberechtigt einzubringen und sichert zudem die Mitbestimmung.
3 Fragen an Dr. Andreas Wieg, Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)
Das sagt der Experte
Herr Wieg, wer kann eine Bürgerenergiegesellschaft gründen oder sich daran beteiligen?
Bürgerinnen und Bürger, die sich für den Ausbau Erneuerbarer Energien engagieren wollen, können gemeinsam z. B. als Verein, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Energiegenossenschaft oder GmbH & Co. KG eine Bürgerenergiegesellschaft gründen oder sich daran beteiligen. Energiegenossenschaften setzen auf eine breite Beteiligung der Menschen in der Region. Oft ist eine Mitgliedschaft schon ab 100 Euro möglich. Auch Unternehmen, Vereine oder kommunale Einrichtungen können mitmachen. Wer konkret Genossenschaftsmitglied werden darf, wird gemeinschaftlich in der Satzung festgelegt.
Das Bundesförderprogramm unterstützt Bürgerenergiegesellschaften mit bis zu 300.000 Euro in der Anfangsphase.
Andreas Wieg, Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV)
Gibt es Unterschiede zwischen Bürgerenergiegesellschaften für Windkraft und PV-Anlagen?
In organisatorischer Hinsicht gibt es keine Unterschiede. Viele Energiegenossenschaften betreiben – wie übrigens die meisten Bürgerenergiegesellschaften – sowohl Solar- als auch Windenergieanlagen. Einige bewirtschaften darüber hinaus Strom- und Nahwärmenetze oder setzen gemeinschaftliche Mobilitätskonzepte um.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Bürgerenergiegesellschaften?
Das Bundesförderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land" unterstützt Energiegesellschaften bzw. -genossenschaften mit bis zu 300.000 Euro in der Anfangsphase neuer Windenergieprojekte und hilft Planungsrisiken zu reduzieren.
Die 1038 Energiegenossenschaften ermöglichen eine bürgernahe Energiewende. Rund 220.000 Menschen sind als Genossenschaftsmitglied vor Ort aktiv. Die meisten Energiegenossenschaften beziehen lokale Unternehmen und kommunale Akteure in ihre Projekte ein. Dies steigert nicht nur die regionale Wertschöpfung, sondern auch die breite Akzeptanz für die Energiewende.
Praxisbeispiel
Bürger machen zusammen Energie
Als Bürgerinnen und Bürger selbst ein Windenergie-Projekt realisieren? Das zeigt das Praxisbeispiel der Bürgerenergiegenossenschaft Helmetal in Thüringen.
Ein wichtiges Signal für die Energiewende, findet Mitgründer Sebastian Kupfer. „Über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger schaffen wir vor Ort Akzeptanz für die Erneuerbaren.“
In der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie Informationen zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU in allen Themenbereichen. Neben der Fördermittelrecherche stehen allgemeine Informationen zu Finanzierung und Förderwissen sowie Begriffserläuterungen zur Verfügung.