Engagement für die Energiewende
Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war, wie sich Bürgerinnen und Bürger selbst für die Energiewende engagieren können. „Der grüne Strom vom Dach eines Mehrfamilienhauses kann künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden – ohne den Umweg über das allgemeine Stromnetz“, so Dr. Nimmermann. Mieterstrom wird zudem auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt.
„Wie kann ich mich an größeren Projekten wie Windkraftanlagen oder Solarparks finanziell beteiligen?“, lautete eine weitere Frage aus dem Publikum. Dr. Nimmermann: „Bürgerenergiegesellschaften erhalten bis zu 200.000 Euro Förderung für die Entwicklung eines Windparks.“ Wer gemeinsam vor Ort Strom erzeugt, bekommt zudem eine Vergütung ohne an offiziellen Ausschreibungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes teilnehmen zu müssen – vorausgesetzt, die installierte Leistung der Windkraftanlagen beträgt bis einschließlich 18 Megawatt, bei Photovoltaik liegt die Grenze bei einschließlich sechs Megawatt.