Für die Strom- und Wärmeversorgung ihrer Gebäude geben Kommunen jährlich rund 3,8 Milliarden Euro aus. Große Energieeinsparungen lassen sich bereits durch einzelne, aufeinander abgestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erzielen. Zum Beispiel durch:
- Dämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- gut isolierte Fenster und Außentüren
- Erneuerung und/oder Optimierung der Heizungsanlagen
- Optimierung oder Austausch von Lüftungs- und Klimaanlagen und deren Komponenten
- Austausch stromintensiver Beleuchtungstechnik
- Einbau oder Optimierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Gebäudeautomation.
Für Einzelmaßnahmen erhalten Kommunen mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Auch ein Tilgungszuschuss vom BMWK ist möglich.
Wärme aus Erneuerbaren Energien
Die Optimierung von Heizsystemen wird vom Staat ebenfalls mit Zuschüssen gefördert. Denn insbesondere alte ineffiziente Heizungsanlagen verbrauchen in kommunalen Gebäuden unnötig viel Energie. Sie treiben die Betriebskosten hoch und schaden dem Klima. Schon kleine Anpassungen wie eine moderne Heizungspumpe können eine Menge bewirken.
Klimaanlagen als versteckte Energiefresser
Viel Energie und Geld sparen Kommunen zudem durch energieeffiziente Lüftungs- und Klimaanlagen. Auch hier lassen sich bereits mit einfachsten Maßnahmen die anfallenden Kosten erheblich senken. Werden etwa die Luftvolumenströme und Laufzeiten an aktuelle Anforderungen angepasst, sinken die Energiekosten um bis zu 30 Prozent. Kommunen, die ihre Lüftungs- und Klimaanlage optimieren, profitieren von einer Förderung.
Vom Energiefresser zum Effizienzgebäude
Steht eine energetische Komplettsanierung an, um einen „Energiefresser“ in ein modernes „Effizienzgebäude“ zu verwandeln? Für eine umfassende Sanierung zum „Effizienzgebäude 55“ oder zum „Effizienzgebäude 40“ bekommen Kommunen Tilgungszuschüsse zum zugesagten Kreditbeitrag. Zudem wird bei allen Gebäuden der Einsatz von Erneuerbaren Energien (EE-Klasse) sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH-Klasse) prämiert.
Historische Bausubstanz sanieren
Ob Rathaus, Stadtbibliothek oder Museum, geschichtsträchtige und denkmalgeschützte Gebäude befinden sich häufig in kommunalem Besitz. Für ihre Sanierung gelten besondere Pflichten und Regelungen, deren Einhaltung nach geltendem Landesdenkmalrecht von der zuständigen Denkmalbehörde durchgesetzt wird. Von ihr ist jede bauliche Maßnahme an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude zu genehmigen. Den Denkmalschützern obliegt es auch, für die Erhaltung des historischen Gesamtbildes im Falle einer Sanierung Sorge zu tragen.
Deshalb empfiehlt sich im Fall einer geplanten Sanierung die zuständige Denkmalschutzbehörde frühzeitig einzubeziehen sowie eine Energieberatung durch einen Energie-Effizienz-Experten in Anspruch zu nehmen, die zudem gefördert wird.